Die Diaverum Betriebsgesellschaft Hamburg GmbH mit Sitz in München und Geschäftsanschrift Hansastraße 23, 80686 München ist unter HRB 192047 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 28. Februar 2011. Die Geschäftsführung liegt bei Frank Gotsmann; drei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind 27 Eintragungen erfolgt, die letzte am 3. Februar 2025.
Letzte Registeränderungen
27 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 03.02.2025.
- Prokura eingetragenRainer WoitasHRB 192047
- Vertreter eingetragenFrank GotsmannHRB 192047
- Prokura eingetragenSonja KleinschmidtHRB 192047
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 192047
- Firma eingetragenHRB 192047
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRB 192047
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Hansastraße 23, 80686 MünchenStand 03.02.2025
- Gründung
- 28.02.2011
- Tag der letzten Eintragung
- 03.02.202527 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, drei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 03.02.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Schwestergesellschaften
4 · über Diaverum Deutschland GmbHWeitere Mandate der Vertretung
12Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Betriebsstätten der jeweiligen Medizinischen Versorgungszentren werden als unselbständige Betriebsstätten geführt. Die Medizinischen Versorgungszentren werden derart betrieben, dass sie ihre vertragsärztlichen Tätigkeiten in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft gemeinsam ausüben. Dazu werden die in den Medizinischen Versorgungszentren tätigen Ärzte ihre Arbeitskraft im Rahmen der bestehenden Arbeitsverträge einsetzen und dabei bei Bedarf, insbesondere zur Krankheits- und Urlaubsvertretung, in beiden Medizinischen Versorgungszentren tätig werden, soweit dies arbeits- und vertragsarztrechtlich möglich ist. Die Gesellschaft stellt sicher, dass angestellte Ärzte nur im Rahmen des genehmigten Tätigkeitsumfangs in den verschiedenen Medizinischen Versorgungszentren der Gesellschaft tätig werden und überwacht deren Einhaltung. Die in den Medizinischen Versorgungszentren tätigen Ärzte werden in regelmäßigen Fallkonferenzen Behandlungskonzepte miteinander abstimmen. Sie werden sich gegenseitig über die Patienten und die durchgeführten und geplanten Behandlungsmaßnahmen unterrichten. Das Vorgehen bei Behandlungskomplikationen oder bei nach Art oder Verlauf schwierigen Krankheitsfällen wird von den Ärzten beider Medizinischer Versorgungszentren gemeinsam besprochen, festgelegt und, soweit dies medizinisch erforderlich ist, auch standortübergreifend umgesetzt. Die generellen Behandlungsabläufe in beiden Medizinischen Versorgungszentren werden soweit wie möglich aneinander angeglichen und miteinander abgestimmt, damit unter ihnen insbesondere ein reibungsloser Behandler- oder Patientenaustausch möglich ist. Zu diesem Zweck wird insbesondere die EDV der Medizinischen Versorgungszentren vernetzt und vereinheitlicht und die Behandlungsdokumentation nach einheitlichen medizinischen Kriterien so geführt, dass die medizinisch erforderlichen Informationen zeitnah standortübergreifend zur Verfügung stehen. In urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten wird die Vertretung unter Nutzung der Personalkapazitäten beider Standorte organisiert. Das ärztliche und nichtärztliche Personal wird regelmäßig standortübergreifend gemeinsame Fortbildung betreiben. Behandlungsverträge mit den Patienten werden durch die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft geschlossen, dabei wird sichergestellt, dass abgesehen von Not- und Vertretungsfällen jeder Patient vom Arzt seines Vertrauens behandelt werden und beide Medizinische Versorgungszentren nutzen kann. Für die Patienten werden Praxisöffnungs- und insbesondere Dialysezeiten entsprechend ihren persönlichen und medizinischen Bedürfnissen vorgehalten.
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