Die HNOmedic MVZ GmbH mit Sitz in Starnberg und Geschäftsanschrift Wittelsbacher Str. 2 c, 82319 Starnberg ist unter HRB 270303 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. September 2021. Die Geschäftsführung liegt bei Karin Simeria, Mai-Ly Tran-Tien, Christoph Friedrich und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 270303
- Vertreter eingetragenChristoph FriedrichHRB 270303
- Stammkapital eingetragenHRB 270303
- Rechtsform eingetragenHRB 270303
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 270303
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRB 270303
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Wittelsbacher Str. 2 c, 82319 StarnbergStand 28.01.2025
- Gründung
- 09.09.2021
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V zur Sicherstellung der vertragsärztlichen und privatärztlichen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Vier Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
8Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V zur Sicherstellung der vertragsärztlichen und privatärztlichen ambulanten Versorgung sowie der Behandlung von Selbstzahlern. Das MVZ nimmt bei Bedarf an vertragsgesteuerten Versorgungsformen gemäß §§ 73b, 73c, 140a ff SGB V und an Modellvorhaben teil. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft kann Niederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Gesellschaften beteiligen sowie alle sonstigen Maßnahmen durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft kann Niederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Gesellschaften beteiligen sowie alle sonstigen Maßnahmen durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft wird sich jeglicher Geschäfte und Maßnahmen enthalten, die für ihre ärztlichen Gesellschafter und/oder die ärztlichen Geschäftspartner, Zuweiser etc. Verstöße gegen vertragsarztrechtliche/ berufsrechtliche Vorschriften wären. Gesellschafter können nur solche (natürlichen oder juristischen) Personen sein, die die Voraussetzungen nach § 95 Abs. 1a Satz 1 SBG V erfüllen. Dies gilt auch für alle Formen der gesellschaftlichen Beteiligung (z. B. als stiller Gesellschafter). Eine auch nur mittelbare Beteiligung anderer Personen an der Gesellschaft bzw. an deren Umsatz oder Gewinn ist unzulässig. Die ärztlichen Dienstleistungen werden durch die eigenverantwortlich und selbständig behandelnden angestellten Ärzte und/oder durch die ärztlich im MVZ tätigen Gesellschafter erbracht. Das Recht auf freie Arztwahl wird beachtet. Die im MVZ tätigen Arzte sind nach Maßgabe der berufs- und strafrechtlichen Vorschriften auch gegenüber den Gesellschaftern, der Gesellschafterversammlung und evtl. Aufsichtsorganen der Gesellschaft und seinen Mitgliedern zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Gesellschaft hat die Voraussetzung des § 95 SGB V auch für die Zukunft einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Gesellschafterstruktur. Erfüllt die Gesellschaft die Voraussetzungen für die Genehmigung i. S. d. § 95 SGB V nicht mehr, hat sie alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und notwendigen Handlungen vorzunehmen, damit die Voraussetzungen der Genehmigung wieder erfüllt werden und eine Entziehung der Zulassung durch die zuständigen Zulassungsgremien nicht erfolgt bzw. eine neue Zulassung beantragt werden kann. Die Gesellschaft bestellt für das MVZ einen oder mehrere ärztliche Leiter. Der/Die ärztliche/n Leiter ist/sind in allen medizinischen Entscheidungen unabhängig und unterliegen insoweit keinen Weisungen oder Einflussnahmen der Geschäftsführung und/oder der Gesellschafter.
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