Die wutke & hanisch ARCHITEKTEN PartG mbB mit Sitz in Coburg ist unter PR 24 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Coburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Markus Hanisch und Christian Wutke; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 24
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 24
- Vertreter eingetragenChristian WutkePR 24
- Vertreter eingetragenMarkus HanischPR 24
- Rechtsform eingetragenPR 24
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Coburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Coburg
- Registernummer
- PR 24
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Der Betrieb eines Architekturbüros mit allen dazugehörigen Ingenieurleistungen. Die Partnerschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung gemäß § 8 Abs…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Der Betrieb eines Architekturbüros mit allen dazugehörigen Ingenieurleistungen. Die Partnerschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung gemäß § 8 Abs. 4 PartGG. Die zum Zweck der Beschränkung der Berufshaftung vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung wird von der Partnerschaft unterhalten.
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