Die Härth & Partner PartGmbB Beratende Ingenieure mit Sitz in Karlstadt ist unter PR 169 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Würzburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Guntram Härth und Kristina Dr.-Ing. Härth-Großgebauer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 169
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 169
- Firma eingetragenPR 169
- Vertreter eingetragenKristina Dr.-Ing. Härth-GroßgebauerPR 169
- Sitz eingetragenPR 169
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Würzburg
- Registernummer
- PR 169
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Berufsausübung in Form einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Die einzelnen Partner erbringen ihre…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Berufsausübung in Form einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Die einzelnen Partner erbringen ihre beruflichen Leistungen unter Beachtung des für sie geltenden Berufsrechts. Insbesondere sind Gegenstand die Berufsaufgaben gemäß Art. 3 BauKaG, nämlich die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung und Planung auf dem Gebiet des Ingenieurwesens.
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