Die Wohnungsgenossenschaft "Sigmund Schuckert" eG mit Sitz in Nürnberg ist unter GnR 25 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 27. September 1896. Den Vorstand bilden Sebastian Schuster und Thomas Vetter; zwei Prokuristen sind eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 10.11.2025.
- Rechtsform eingetragenDie Vertreterversammlung vom hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 24 (Aufsichtsrat), 35a (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) und 44 (Prüfung).GnR 25
- Vertreter gelöschtJakob KreinerGnR 25
- Firma eingetragenGnR 25
- Rechtsform eingetragenGnR 25
- Sitz eingetragenGnR 25
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- GnR 25
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Gründung
- 27.09.1896
- Tag der letzten Eintragung
- 10.11.2025
- Gegenstand
- Gegenstand geändert, nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechtsund Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 10.11.2025.
Prokura
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand geändert, nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechtsund Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.