Die Wohnungsbaugenossenschaft Sömmerda / Thüringen eG mit Sitz in Sömmerda ist unter GnR 100074 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Jena eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 30. November 1990. Den Vorstand bilden Peter Artes und Frank Richter; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind neun Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Juni 2020.
Letzte Registeränderungen
Neun Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.06.2020.
- Prokura eingetragenKatharina NaumannGnR 100074
- Firma eingetragenGnR 100074
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenGnR 100074
- Vertreter eingetragenPeter ArtesGnR 100074
- Vertreter eingetragenFrank RichterGnR 100074
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Jena.
- Registergericht
- Amtsgericht Jena
- Registernummer
- GnR 100074
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Gründung
- 30.11.1990
- Tag der letzten Eintragung
- 29.06.20209 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 29.06.2020.
Prokura
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
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