Die VitaMea gGmbH mit Sitz in Belau und Geschäftsanschrift Seestr. 4, 24601 Belau ist unter HRB 17158 im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. September 2015. Die Geschäftsführung liegt bei Marion Wessel; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 9. November 2015.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 09.11.2015.
- Sitz eingetragenHRB 17158
- Stammkapital eingetragenHRB 17158
- Firma eingetragenHRB 17158
- Unternehmensgegenstand eingetragenDie Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die ambulante Betreuung von körperlich und seelisch behinderten Menschen mit dem Ziel deren Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Betreuung dient dabei als Eingliederungshilfe des Personenkreises im Sinne des § 53 SGB XII in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Eingliederungshilfeverordnung. Ein Schwerpunkt bildet dabei die Unterstützung von suchterkrankten Menschen in ihrem Alltag. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismä- ßig hohe Vergütungen begünstigen. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Bedarf können grundsätzlich ehrenamtliche Tätigkeiten für die Erfüllung der Satzungszwecke der Gesellschaft gem. § 3 Nr. 26 a EStG im Rahmen der steuerlich zulässigen Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe abgegolten werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Geschäftsführung, auch über die Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gemeinnützige Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten.HRB 17158
- Vertreter eingetragenMarion WesselHRB 17158
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kiel.
- Registergericht
- Amtsgericht Kiel
- Registernummer
- HRB 17158
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Seestr. 4, 24601 BelauStand 09.11.2015
- Gründung
- 10.09.2015
- Tag der letzten Eintragung
- 09.11.20152 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 09.11.2015.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die ambulante Betreuung von körperlich und see- lisch behinderten Menschen mit dem Ziel deren Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Betreuung dient dabei als Eingliederungshilfe des Personenkreises im Sinne des § 53 SGB XII in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Eingliederungshilfeverordnung. Ein Schwerpunkt bildet dabei die Unterstützung von suchterkrankten Menschen in ihrem Alltag. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre einge- zahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Bedarf können grundsätzlich ehrenamtliche Tätigkeiten für die Erfüllung der Satzungszwecke der Gesellschaft gem. § 3 Nr. 26 a EStG im Rahmen der steuerlich zulässigen Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe abgegolten werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Geschäftsführung, auch über die Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gemeinnützige Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteili- gen, deren Vertretung zu übernehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten.
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