Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
AktivAG Lübeck · HRB 3763Die Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Reinbek und Geschäftsanschrift Völckers Park 8, 21465 Reinbek ist unter HRB 3763 im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 1. Oktober 2004. Die Geschäftsführung liegt bei Nicolas Kloth und Michael Schwarz; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 22. März 2010.
Letzte Registeränderungen
Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 22.03.2010.
- Stammkapital eingetragenHRB 3763
- Firma eingetragenHRB 3763
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 3763
- Rechtsform eingetragenHRB 3763
- Vertreter eingetragenMichael SchwarzHRB 3763
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck.
- Registergericht
- Amtsgericht Lübeck
- Registernummer
- HRB 3763
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Völckers Park 8, 21465 ReinbekStand 22.03.2010
- Gründung
- 01.10.2004
- Tag der letzten Eintragung
- 22.03.20106 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesund- heitspflege. Gegenstand der gemeinnützigen Gesellschaft ist die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 22.03.2010.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
10Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesund- heitspflege. Gegenstand der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Durchführung von Maßnahmen zu ganz- heitlichen Gesundheitsvorsorge, zur Reintegration und zur Förderung der psychosozialen Entwicklung von Menschen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Angebote: - Prävention - Beratung - Therapeutische Interventionen - Supervision - Coaching - Kommunikations- und Verhaltenstraining Das Engagement der Gesellschaft bezieht sich im Wesentlichen auf die Bereiche: - Abhängigkeit von Suchtmitteln bzw. Gefährdung durch Suchtmittel - Erhöhung der sozialen und pädagogischen Kompetenz von Menschen - Reintegration von Menschen, die am gesellschaftlichen und beruflichen Leben nicht teilhaben können - Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung - Gewaltprävention Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) im Sinne der §§ 51 ff. Abgabeordnung. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körper- schaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstig- ter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sach- einlagen zurück. Die vorstehende Regelung in § 2 Abs. 4 Satz 2 und 3 findet auf steuerbegünstigte Gesell- schafter im Sinne von § 51 ff. AO keine Anwendung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch zu hohe Ver- günstigungen begünstigt werden. 0
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