Die VFA-Akademie gGmbH mit Sitz in Hamburg und Geschäftsanschrift Süderstraße 282, 20537 Hamburg ist unter HRB 155315 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 18. Dezember 2018. Die Geschäftsführung liegt bei Andreas Hönnige; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2019.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2019.
- Firma eingetragenVFA-Akademie gGmbHHRB 155315
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 155315
- Firma eingetragenHRB 155315
- Vertreter eingetragenAndreas HönnigeHRB 155315
- Adresse eingetragenSüderstraße 282, 20537 HamburgHRB 155315
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- HRB 155315
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Süderstraße 282, 20537 HamburgStand 29.01.2019eine weitere Firma an dieser Adresse
- Gründung
- 18.12.2018
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20191 Eintragung bisher
- Gegenstand
- (1) Zwecke der Gesellschaft sind a. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b. die Förderung der Berufsbildung; c. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wissenschaft…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2019.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Zeitachse ziehen, um die Entwicklung zu sehen. Knoten lassen sich verschieben, ein Klick öffnet die Registerseite. Zoomen mit Strg + Mausrad.
Weitere Mandate der Vertretung
3Gemeinsame Anschrift
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Zwecke der Gesellschaft sind a. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b. die Förderung der Berufsbildung; c. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Berufsbildung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Der Gesellschaftszweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung wird verwirklicht insbesondere durch die Kooperation mit Hochschulen in privater oder staatlicher Trägerschaft für die Erarbeitung von wissenschaftlichen Studien und durch die Ausrichtung von wissenschaftlichen Tagungen im Bereich der Fördertechnik. Der Gesellschaftszweck der Förderung der Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, Foren und Tagungen im Bereich der Fördertechnik. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
curl -G "https://api.registercheck.de/v1/search/companies" \
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-H "Authorization: Bearer $RC_API_KEY"Kostet 1 Credit je erfolgreichem Aufruf, fehlerhafte Aufrufe werden nicht berechnet. Die Abfrage findet die Firma über ihre Registernummer, so wie sie in deinen eigenen Daten steht. Alle Parameter und Antworten in der Dokumentation, Änderungen an überwachten Firmen per Webhooks.
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