Die Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH mit Geschäftsanschrift Neuköllner Straße 1, 52068 Aachen ist unter HRB 89 im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen eingetragen. Das Stammkapital beträgt 26.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 12. November 2019. Die Geschäftsführung liegt bei Sidonja Emmerich; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 89
- Rechtsform eingetragenHRB 89
- Firma eingetragenHRB 89
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 89
- Vertreter gelöschtArno CapellmannHRB 89
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Aachen.
- Registergericht
- Amtsgericht Aachen
- Registernummer
- HRB 89
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 26.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Neuköllner Straße 1, 52068 AachenStand 28.01.2025
- Gründung
- 12.11.2019
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20257 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft ist als rechtsfähige Unterstützurngskasse ohne Rechtsanspruch nach den Bestimmungen des § 1b Abs. 4 S. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und des…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft ist als rechtsfähige Unterstützurngskasse ohne Rechtsanspruch nach den Bestimmungen des § 1b Abs. 4 S. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und des Körperschaftsteuergesetzes errichtet und wird im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmungen geführt und verwaltet. Der Zweck der Gesellschaft ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet. Der ausschließliche und unabänderliche Zweck der Gesellschaft ist: die freiwillige Gewährung von - lebenslänglich laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sowie - nicht lebenslänglich laufenden Leistungen (Leistungen in Fällen der Not oder Arbeitslosigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. b 2 KStG) - sofern und soweit ein entsprechender Leistungsplan besteht - an tätige und tätig gewesene Betriebsangehörige ihrer Trägerunternehmen, der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-Aktiengeseilschaft, der ESBUS Eschweiler Bus- und Servicegesellschaft mbH und der APAG Aachener Parkhaus GmbH, sowie an die jeweiligen Angehörigen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. a KStG. Im Falle der Durchführung eines Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Scheidung oder der Aufhebbung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) erstreckt sich der Zweck auch auf die Versorgung des ehemaligen Ehegatten oder Lebenspartners i.S.d. LPartG der (ehemaligen) Betriebsangehörigen. In Bezug auf den Kreis der Versorgungsberechtigten gilt § 1 Nr. 1 KStDV, wonach sich die Leistungsempfänger in der Mehrzahl nicht aus den Gesellschaftern und deren Angehörigen zusammensetzen dürfen. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sowie die nicht lebenslänglich laufenden Leistungen können sowohl einmalig wie auch laufend gewährt werden; jedoch bedarf es in jedem Falle eines Antrages an die Gesellschaft, über den die Geschäftsführung endgültig entscheidet. b) die Verwaltung und Sicherstellung von Vermögen, das der Gesellschaft zu den vorgenannten Zwecken zugeführt wird.
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