Genesis Unterstützungskasse UG (haftungsbeschränkt)
AktivAG Frankfurt am Main · HRB 112968Die Genesis Unterstützungskasse UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Frankfurt am Main und Geschäftsanschrift Am Niddatal 3, 60488 Frankfurt am Main ist unter HRB 112968 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Das Stammkapital beträgt 200,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 23. Juli 2018. Die Geschäftsführung liegt bei Niklas Dahlmann; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 112968
- Rechtsform eingetragenHRB 112968
- Sitz eingetragenHRB 112968
- Stammkapital eingetragenHRB 112968
- Vertreter eingetragenNiklas DahlmannHRB 112968
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- HRB 112968
- Rechtsform
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital
- 200,00 €
- Geschäftsanschrift
- Am Niddatal 3, 60488 Frankfurt am MainStand 27.01.2025
- Gründung
- 23.07.2018
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes und eine soziale Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes und eine soziale Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Kör-perschaftssteuergesetz. Zur Wahrung des Charakters einer sozialen Einrichtung sind die Organe der Unterstützungskasse verpflichtet, die steuerlichen Vorschriften der §§ 1 bis 3 Körperschaftssteuer-Durchführungsverordnung (KStDV) in jeweiliger Fassung zu befolgen. Ausschließlicher und unabänderlicher Gegenstand des Unternehmens ist die Führung einer Unterstützungskasse, die freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützungen an Betriebsangehörige und/oder frühere Betriebsangehörige von Arbeitgebern sowie an Hinterbliebene der genannten Betriebsangehörigen (in der Folge: Leistungsempfänger) im Rahmen einer betrieblichen Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gewährt. Arbeitgeber, die ihre betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse durchführen, werden nachfolgend als "Trägerunternehmen" bezeichnet. Als Betriebsangehörige eines Trägerunternehmens gelten auch Personen, die in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis zum Trägerunternehmen stehen sowie solche, für die der Betrieb durch ihre soziale Abhängigkeit oder eine sonstige enge Bindung als Mittelpunkt der Berufstätigkeit anzusehen ist und ihnen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für das Trägerunternehmen von diesem zugesagt worden sind. Betriebsangehörige, die über den Zeitpunkt der Pensionierung hinaus im Betrieb beschäftigt werden, sind ebenfalls Betriebsangehörige im Sinne des vorstehenden Satzes. Vor Eintritt des Versorgungsfalls aus den Trägerunternehmen ausscheidende Betriebsangehörige gehören weiterhin zum Kreis der Leistungsempfänger der Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse setzt ihr Vermögen und ihre Einkünfte ausschließlich und unmittelbar zur Verfolgung ihrer satzungsmäßigen Zwecke als Unterstützungskasse ein.
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