Die Struck + Bröker Steuerberater PartGmbB mit Geschäftsanschrift Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet in ist unter PR 3614 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Nico Bröker und Larissa Struck; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 3614
- Vertreter eingetragenLarissa StruckPR 3614
- Rechtsform eingetragenPR 3614
- Firma eingetragenPR 3614
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 3614
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 3614
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Geschäftsanschrift
- Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet inStand 29.01.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die Ausübung des freien Berufs eines Steuerberaters. Der Beitritt Angehöriger anderer freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung nach § 1 PartGG bleibt vorbehalten.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Ausübung des freien Berufs eines Steuerberaters. Der Beitritt Angehöriger anderer freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung nach § 1 PartGG bleibt vorbehalten.
Kontakt & Präsenz
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