Die H. Tietz & Partner mbB Steuerberater mit Sitz in Bielefeld ist unter PR 4773 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Norbert Löschke und Tietz Sandra; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 16. Januar 2023.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 16.01.2023.
- Firma eingetragenPR 4773
- Vertreter eingetragenTietz SandraPR 4773
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 4773
- Vertreter eingetragenNorbert LöschkePR 4773
- Rechtsform eingetragenPR 4773
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 4773
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 16.01.20232 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Ausübung des freien Berufs eines Steuerberaters. Der Beitritt Angehöriger anderer freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung nach § 1 PartGG bleibt vorbehalten.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 16.01.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Ausübung des freien Berufs eines Steuerberaters. Der Beitritt Angehöriger anderer freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung nach § 1 PartGG bleibt vorbehalten.
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