Die Stiftung TRUE gemeinnützige GmbH mit Geschäftsanschrift Ludwig-Werder-Weg 21a, 81479 München ist unter HRB 243375 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 21. Dezember 2006. Zur Vertretung berechtigt ist Oliver Schallhorn; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 243375
- Stammkapital eingetragenHRB 243375
- Rechtsform eingetragenHRB 243375
- Vertreter eingetragenOliver SchallhornHRB 243375
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 243375
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRB 243375
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Ludwig-Werder-Weg 21a, 81479 MünchenStand 28.01.2025
- Gründung
- 21.12.2006
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20253 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- A) Förderung kultureller Zwecke, nämlich ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, ibs. Bereiche der darstellenden und bildenden Kunst, b) Förderung der Hilfe für…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
A) Förderung kultureller Zwecke, nämlich ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, ibs. Bereiche der darstellenden und bildenden Kunst, b) Förderung der Hilfe für materiell benachteiligte oder körper- und mehrfachbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch Gewährung materieller bzw. finanzieller Unterstützung (z. B. Hilfe zur Existenzgründung, zu Rehabilitaionsmaßnahmen, zur Ausbildung, zum Lebensunterhalt in Notsituationen) und ibs. durch Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen und Stiftungen, welche auch diese Förderzwecke verfolgen. Diesbezüglich ist die GmbH eine Förderstiftung im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung. c) Förderung des Sports. Die Förderung kultureller Zwecke (Ziffer 1.a) erfolgt ibs. durch direkte Förderung und Unterstützung begabter Künstler, Ausstattung und künstlerische Gestaltung von Einrichtungen (Gebäuden, Plätzen) der öffentlichen Hand und karitativen Einrichtungen, Ausschreibung von Wettbewerben und Vergabe von Preisen und Stipendien und außerdem ibs. auch durch Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen und Stiftungen, welche auch diese Förderzwecke verfolgen. (Auch) Diesbezüglich ist die GmbH eine Förderstiftung im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung. Die Förderung des Sports (Ziffer 1.c) erfolgt ibs. durch Unterstützung steuerbegünstigter Sportvereine zugunsten der Förderung begabter Nachwuchssportler. (Auch) Diesbezüglich ist die GmbH eine Förderstiftung im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung. Erfüllung des Gegenstands der GmbH erfolgt ibs. durch Bewilligung von Zuschüssen an die Vereine für Beschäftigung von Trainern und Übungsleitern, Erwerb von Sportgeräten und Durchführung von Veranstaltungen. Die GmbH fördert unabhängig von staatlichen, städtischen und privaten Maßnahmen. Es erfolgt keine Förderung von Sportlern, die über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder Vorteile im Sinne des § 67 AO erhalten, d. h. es werden keine Profisportler im Sinn der Steuergesetze gefördert.
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