1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Zweck der Gesellschaft ist: a) Förderung von Kunst und Kultur, § 52 Absatz 2 Nr. 5 AO, b) Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke, § 52 Absatz 2 Nr. 25 AO, c) Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, § 52 Absatz 2 Nr. 13 AO, d) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, § 52 Absatz 2 Nr. 15 AO, e) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, § 52 Absatz 2 Nr. 7 AO, f) Förderung von Wissenschaft und Forschung, § 52 Absatz 2 Nr. 1 AO, g) Förderung des Sportes, § 52 Absatz 2 Nr. 21 AO, h) Förderung der Jugend- und Altenhilfe, § 52 Absatz 2 Nr. 4 AO, i) Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, § 52 Absatz 2 Nr. 18 AO, j) Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Abruf vom 1