Die scherzer architekten partnerschaft mit Sitz in Nürnberg ist unter PR 133 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Rudolf Dipl.-Ing. Scherzer, Ronald Dipl.-Ing. Prof. Scherzer-Heidenberger und Stefan Wimmer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 14. Mai 2020.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 14.05.2020.
- Rechtsform eingetragenPR 133
- Sitz eingetragenPR 133
- Vertreter eingetragenRonald Dipl.-Ing. Prof. Scherzer-HeidenbergerPR 133
- Vertreter eingetragenStefan WimmerPR 133
- Vertreter eingetragenRudolf Dipl.-Ing. ScherzerPR 133
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- PR 133
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 14.05.20202 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs des Architekten, insbesondere sämtliche nach den Bestimmungen des Bayerischen Baukammergesetzes (BauKG) das Berufsbild des…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 14.05.2020.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs des Architekten, insbesondere sämtliche nach den Bestimmungen des Bayerischen Baukammergesetzes (BauKG) das Berufsbild des Architekten kennzeichnenden Tätigkeiten. Nicht umfasst vom Gegenstand der Partnerschaft sind hingegen sämtliche gewerbliche Tätigkeiten, selbst wenn diese üblicherweise auch von Architekten erbracht werden, sowie steuer- und rechtsberatende Tätigkeiten.
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