protegoon FamilienStiftung Astrid Steidl gemeinnützige GmbH Anstiften zum familiären Leben Lieben Lachen + Lernen
AktivAG Traunstein · HRB 19992Die protegoon FamilienStiftung Astrid Steidl gemeinnützige GmbH Anstiften zum familiären Leben Lieben Lachen + Lernen mit Sitz in Bad Aibling und Geschäftsanschrift Hochriesstr. 24, 83043 Bad Aibling ist unter HRB 19992 im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. März 2010. Die Geschäftsführung liegt bei Astrid Steidl; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 6. April 2010.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 06.04.2010.
- Firma eingetragenHRB 19992
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 19992
- Sitz eingetragenHRB 19992
- Vertreter eingetragenAstrid SteidlHRB 19992
- Stammkapital eingetragenHRB 19992
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein.
- Registergericht
- Amtsgericht Traunstein
- Registernummer
- HRB 19992
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Hochriesstr. 24, 83043 Bad AiblingStand 06.04.2010
- Gründung
- 09.03.2010
- Tag der letzten Eintragung
- 06.04.20101 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Zweck der Gesellschaft ist Schutz und Förderung des Familienverbundes im Allgemeinen. Im Mittelpunkt steht dabei die uneigennützige Unterstützung von bedürftigen Menschen in…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.04.2010.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zweck der Gesellschaft ist Schutz und Förderung des Familienverbundes im Allgemeinen. Im Mittelpunkt steht dabei die uneigennützige Unterstützung von bedürftigen Menschen in Deutschland, aber auch weltweit, die in sehr problematischen familiären Verhältnissen leben. Besonderes Augenmerk wird gelegt auf - Allein erziehende Mütter, aber auch allein erziehende Väter, mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die unterhalb der relativen Armutsgrenze leben bzw. deren Einkommenssituation nicht ausreicht, um den Kindern eine lebenswerte Basis im Hinblick auf Ernährung, Wohnsituation und angemessenen Ausbildungschancen bieten zu können. -Allein stehende ältere Frauen, aber auch allein stehende ältere Männer ohne familiäre Unterstützung, die in unzumutbar schwierigen Verhältnissen, Bedingungen und Situationen leben -Frauen, aber auch Männer, die sich in unzumutbaren familiären Verhältnissen (z.B. Opfer von häuslicher Gewalt) bzw. unverschuldeten Notlagen befinden (z.B. Wohnungslosigkeit, Unfall, Tod des Partners, etc). -Alle Mitglieder von Familien, die auf Grund geringen Einkommens oder unverschuldet in so schwierigen Verhältnissen leben müssen, dass Eltern und Kindern keine Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und Lernen geboten werden kann. -Einkommensschwache Familien, deren Lebensbedingungen und Situationen (z.B. Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, etc) so schwierig sind, dass die Kinder an deutlichem Mangel materieller und finanzieller Mittel, Lern- und Bildungsmöglichkeiten sowie Lebensfreude, gesellschaftlicher Teilhabe oder liebevoller Zuwendung leiden. -Kinderreiche Familien, die unterhalb der relativen Armutsgrenze leben bzw. deren Einkommenssituation nicht ausreicht, um den Kindern eine lebenswerte Basis im Hinblick auf Ernährung, Wohnsituation und angemessenen Ausbildungschancen bieten zu können. -Hilfebedürftige Kindern jeden Geschlechts, Hautfarbe, Konfession, Herkunft, denen auf Grund zerrütteter oder nicht mehr existierender Familienverhältnisse (z.B. Strassen- und Heimkinder) keine Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und Lernen geboten werden kann. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Hilfe für in Punkt 1 genannte bedürftige Personen oder Personengruppen zur Verbesserung der familiären Lebensumstände im Hinblick auf -Ernährung (z.B. Lebensmittelzuwendung allgemein, Pausenbrot für schulpflichtige Kinder, Ernährungsberatung, etc). -Lebens- und Wohnsituation (z.B. Möbel- und Hausratzuwendung, Kleidung, Spielzeug, Schöner Wohnen-Beratung, Finanzberatung, etc.). -Lebensfreude (z.B. Geburtstags- und Weihnachtsgeschenkeservice, Urlaub für Kinder bzw. Unterstützung von familiären Freizeit- und Urlaubsaktivitäten, Förderung von Besuchen bei Freunden oder Verwandten, etc.). -Lern- und Bildungsmöglichkeiten (Organisation von Nachhilfe, Lernkreisen oder Arbeitsplatzoptionen für Kinder, Wissenszugang via Internet oder Büchern, Elternfortbildung, Zuschüsse für Klassenfahrten, etc.). -Stärkung des eigenen Selbstwerts, um Anerkennung in Familie und Freundeskreis zu steigern (z.B. Schulung der Persönlichkeit, Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe durch Einbindung in Vereinen, Förderung von Hobbys, geistigen und künstlerischen Tätigkeiten, etc.). Abruf vom 02.0
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