Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, der Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung, der Erziehung, der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiöse Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte, und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte, und Behinderte, der Hilfe für Opfer von Straftaten sowie der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Hierfür wird die Gesellschaft insbesondere für Menschen in leiblicher Not, in seelischer Bedrängnis und in sozial ungerechten Verhältnissen helfend und unterstützend tätig werden. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Beratung, Seelsorge und Betreuung von Menschen. In besonderen Lebenslagen, z. B. durch Familien, Ehe-, Erziehungs-, Lebens- und Migrationsberatung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit; mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, z. B. bei Obdachlosigkeit, Armut, Arbeitslosigkeit oder Straffälligkeit; mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, z. B. bei psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen.