Partnerschaftsgesellschaft Reich + Kratz Architekten
In LiquidationAG Frankfurt am Main · PR 1229Die Partnerschaftsgesellschaft Reich + Kratz Architekten mit Sitz in Fulda ist unter PR 1229 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Thomas Kratz und Martin Reich; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 4. Mai 2023.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 04.05.2023.
- Rechtsform eingetragenPR 1229
- Firma eingetragenPR 1229
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1229
- Vertretungsregelung eingetragenJeder Liquidator vertritt einzeln.PR 1229
- Vertreter geändertThomas KratzPR 1229
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 1229
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 04.05.20233 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft ist die von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 04.05.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft ist die von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus und des Städtebaus. Die Übernahme von gewerblichen Leistungen sowie Beteiligungen an baugewerblichen Unternehmen (bauausführende Gewerbe, Bauträgerschaften u.a.) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewerbsmäßige Vermittlung von Grundstücken und Finanzierungen.
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