Die REITH WEHNER STORCH ARCHITEKTEN PartG mbB mit Sitz in Fulda ist unter PR 2140 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Max Reith und Stephan Dipl.-Ing. Storch; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 25. Juli 2022.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 25.07.2022.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 2140
- Vertreter eingetragenMax ReithPR 2140
- Firma eingetragenPR 2140
- Rechtsform eingetragenPR 2140
- Vertreter eingetragenStephan Dipl.-Ing. StorchPR 2140
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 2140
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 25.07.20225 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten und Ingenieure in einer Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand der Partnerschaft…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 25.07.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten und Ingenieure in einer Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand der Partnerschaft ist die Erbringung von Architektur-, Innenarchitektur- und solcher Leistungen im Sinne des § 2 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG), die Beratung und die Betreuung der Auftraggeber und deren Vertretung in den mit der übernommenen Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden fachlichen Fragen, die künstlerische Beratung sowie die Überwachung der Ausführung eines Vorhabens, die Generalplanung und die Erstellung von Fachgutachten. Gegenstand sind ferner Ingenieurleistungen im Bauwesen wie z.B. Tragwerksplanungen. Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Übernahme von gewerblichen Leisungen sowie Beteiligungen an baugewerblichen Unternehmen (bauausführende Gewerbe, Bauträgergesellschaften u.a.) oder einzelkaufmännischen Unternehmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewerbsmäßige Vermittlungen von Grundstücken und Finanzierungen.
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