Die OVH Steuerberater Overhage Wazal Heil Tax PartG mbB mit Sitz in Köln ist unter PR 4592 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Kay-Christoph Heil, Moritz Overhage und Lena Wazal; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 13. Januar 2022.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 13.01.2022.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 4592
- Vertreter eingetragenMoritz OverhagePR 4592
- Vertreter eingetragenKay-Christoph HeilPR 4592
- Vertreter eingetragenLena WazalPR 4592
- Rechtsform eingetragenPR 4592
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 4592
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 13.01.20222 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie damit vereinbare Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 13.01.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
9Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie damit vereinbare Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschafter. Im Rahmen des § 59a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden.
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