Die Müller & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Sulingen ist unter PR 200463 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Michael Müller, Christian Müller, Sina Wendt und 4 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. September 2011.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.09.2011.
- Firma eingetragenPR 200463
- Vertreter eingetragenMichael MüllerPR 200463
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 200463
- Rechtsform eingetragenPR 200463
- Vertreter eingetragenChristian MüllerPR 200463
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hannover.
- Registergericht
- Amtsgericht Hannover
- Registernummer
- PR 200463
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 28.09.20117 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. (3) StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Sieben Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.09.2011.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. (3) StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. (4) Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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