Die Köninger & Mathieu Steuerberater PartG mbB mit Sitz in Homburg/Saar ist unter PR 176 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Saarbrücken eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Boris Köninger und Stefan Mathieu; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 26. Februar 2018.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 26.02.2018.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 176
- Sitz eingetragenPR 176
- Rechtsform eingetragenPR 176
- Firma eingetragenName von Amts wegen berichtigt, nun: Köninger & Mathieu Steuerberater PartG mbBPR 176
- Firma eingetragenKöninger & Mathieu Steuerberatung PartG mbBPR 176
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken.
- Registergericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Registernummer
- PR 176
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 26.02.20182 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 26.02.2018.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
11Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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