Die MPP Pfeiffer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB mit Sitz in Stendal ist unter PR 89 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Stendal eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind René Fischer, Torsten Pfeiffer, Michael Arndt und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 6. Juli 2022.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 06.07.2022.
- Vertreter eingetragenRené FischerPR 89
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 89
- Rechtsform eingetragenPR 89
- Vertreter eingetragenTorsten PfeifferPR 89
- Vertreter eingetragenMichael ArndtPR 89
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stendal.
- Registergericht
- Amtsgericht Stendal
- Registernummer
- PR 89
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 06.07.20223 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten - Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Vier Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.07.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
7Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten - Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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