Die avantax Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hude und Geschäftsanschrift Langenberger Straße 1, 27798 Hude ist unter HRB 206862 im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg (Oldenburg) eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 4. April 2012. Die Geschäftsführung liegt bei Andreas Otte; drei Prokuristen sind eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 06.01.2026.
- Registergericht eingetragenDie Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2025 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2025 mit der K & O Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hude (Amtgericht Oldenburg, HRB 206663) verschmolzen. Die Gesellschaft ist erloschen.HRB 206862
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 206862
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenHRB 206862
- Rechtsform eingetragenHRB 206862
- Firma eingetragenHRB 206862
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg (Oldenburg).
- Registergericht
- Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Registernummer
- HRB 206862
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Langenberger Straße 1, 27798 HudeStand 06.01.2026
- Gründung
- 04.04.2012
- Tag der letzten Eintragung
- 06.01.2026
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG; Tätigkeiten, die mit dem Beruf eines Steuerberaters…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, drei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 06.01.2026.
Prokura
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG; Tätigkeiten, die mit dem Beruf eines Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handelsoder Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen