Die Mönig Wirtschaftskanzlei Partnerschaft mbB, Rechtsanwälte mit Sitz in Münster ist unter PR 4696 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Eric Coordes, Andre Kremer, Michael Mönig und 3 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 1. April 2020.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 01.04.2020.
- Vertreter eingetragenJulia Christina OlbrichPR 4696
- Vertreter eingetragenAndre KremerPR 4696
- Vertreter eingetragenCarsten Michael Dr. WirthPR 4696
- Vertreter eingetragenMichael MönigPR 4696
- Firma eingetragenPR 4696
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 4696
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 01.04.20202 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschafter auch und insbesondere als Sachverständige, vorläufige Insolvenzveralter, Insolvenzverwalter, Treuhänder, vorläufige…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Sechs Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 01.04.2020.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschafter auch und insbesondere als Sachverständige, vorläufige Insolvenzveralter, Insolvenzverwalter, Treuhänder, vorläufige Sachwalter, Zwangsverwalter und Lieferantenprüfer sowie Liquidatoren. Im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden.
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