Die Möller Vey und Partner Architekten mbB ist unter PR 2764 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Henning Degener und Franziska Röder; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 2764
- Vertreter eingetragenHenning DegenerPR 2764
- Vertreter eingetragenFranziska RöderPR 2764
- Firma eingetragenPR 2764
- Rechtsform eingetragenPR 2764
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 2764
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20253 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Gesellschaft ist die gemeinsame Berufsausübung der Gesellschafter als Architekten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Partner, 1 Partnerin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Gesellschaft ist die gemeinsame Berufsausübung der Gesellschafter als Architekten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen, insbesondere auch im Rahmen der beruflichen Vorschriften Zweigniederlassung im In-und Ausland zu errichten.
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