GHP Architekten Schling Vorsmann Weimann Partnerschaftsgesellschaft mbB
AktivAG Frankfurt am Main · PR 2793Die GHP Architekten Schling Vorsmann Weimann Partnerschaftsgesellschaft mbB ist unter PR 2793 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Andreas Schling, Martin Vorsmann und Axel Weimann; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 14. Juni 2020.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 14.06.2020.
- Vertreter eingetragenAndreas SchlingPR 2793
- Vertreter eingetragenAxel WeimannPR 2793
- Rechtsform eingetragenPR 2793
- Firma eingetragenPR 2793
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 2793
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 2793
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 14.06.20201 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Das Betreiben eines Architekturbüros und die gemeinsame freiberufliche Ausführung aller Architekturleistungen sowie der damit unmittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten. Die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 14.06.2020.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Das Betreiben eines Architekturbüros und die gemeinsame freiberufliche Ausführung aller Architekturleistungen sowie der damit unmittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft übt ausschließlich eine selbständige Tätigkeit im Sinne des Einkommenssteuergesetzes aus. Eine gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen. Etwaige gewerbliche Aktivitäten werden von den jeweiligen Gesellschaftern auf eigene Rechnung durchgeführt. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, dass sich diese Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten und mit den jeweiligen Standesrichtlinien vereinbar sind. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Architekt sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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