Masdorp & Partner PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft
AktivAG Frankfurt am Main · PR 2909Die Masdorp & Partner PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main ist unter PR 2909 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Rolf Masdorp und Morgan Vargas; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 6. Juli 2022.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 06.07.2022.
- Vertreter eingetragenMorgan VargasPR 2909
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 2909
- Firma eingetragenPR 2909
- Rechtsform eingetragenPR 2909
- Vertreter eingetragenRolf MasdorpPR 2909
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 2909
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 06.07.20222 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Gegenstand der Partnerschaft ist die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.07.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater (insbes. Nach § 2 StBerG), soweit das Berufsrecht die Tätigkeit als Steuerberater zulässt. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die Vorgaben des Berufsrechts sind einzuhalten. Eine Zulassung als Steuerberatungsgesellschaft wird beantragt. Die Vorgaben der §§ 49 ff. StBerG sind einzuhalten. Die Partnerschaft darf ihre Geschäftstätigkeit als Steuerberatungsgesellschaft erst aufnehmen, wenn die Anerkennungsurkunde durch die zuständige Steuerberaterkammer erteilt worden ist (§ 52 StBerG). Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.