Legner & Bellmann - Steuerberater - Partnerschaftsgesellschaft mbB
AktivAG Dresden · PR 342Die Legner & Bellmann - Steuerberater - Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Sitz in Dresden ist unter PR 342 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Mirko Bellmann und Alexander Burkon; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 26. September 2024.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 26.09.2024.
- Vertreter eingetragenAlexander BurkonPR 342
- Rechtsform eingetragenPR 342
- Firma eingetragenPR 342
- Vertreter eingetragenMirko BellmannPR 342
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 342
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Dresden.
- Registergericht
- Amtsgericht Dresden
- Registernummer
- PR 342
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 26.09.20244 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 26.09.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen
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