Die Kunst- und Gewerbegenossenschaft Feinkost eG ist unter GnR 482 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 20. Oktober 2004. Den Vorstand bilden Anke Müller und Mareike Schade; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Oktober 2019.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.10.2019.
- Unternehmensgegenstand eingetragenGnR 482
- Vertreter eingetragenAnke MüllerGnR 482
- Vertreter eingetragenMareike SchadeGnR 482
- Rechtsform eingetragenGnR 482
- Firma eingetragenGnR 482
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig.
- Registergericht
- Amtsgericht Leipzig
- Registernummer
- GnR 482
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Gründung
- 20.10.2004
- Tag der letzten Eintragung
- 28.10.20197 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb die Erhaltung des Feinkost-Geländes in Leipzig sowie die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.10.2019.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb die Erhaltung des Feinkost-Geländes in Leipzig sowie die Kulturförderung. Die Angebotspalette an Gewerben und Dienstleistungen im Viertel soll ergänzt und vernetzt werden. Die Kunst- und Gewerbegenossenschaft Feinkost eG ist ein Zusammenschluss von Handwerkern, Gewerbetreibenden, Dienstleistern und Künstlern. Demokratie, Eigeninitiative, Selbstverwaltung und Solidarität sind zentrale ideelle Werte der Kunst- und Gewerbegenossenschaft Feinkost. Die Genossenschaft ist grundsätzlich frei von einer politischen oder regligiösen Weltanschauung. Weder von der Genossenschaft noch von den Mitgliedern darf eine Benachteiligung einzlener Mitglieder aufgrund Religion, Geschlecht oder Nationalität ausgehen. Erwerb, Ausbau und Nutzung bzw. Verwaltung des ehemaligen Fabrikgebäudes "VEB Feinkost Leipzig", Karl-Liebknecht- Straße 36 in Leipzig. Neben der Bereitstellung von Arbeitsräumen und Werkstätten gehört hierzu auch die Errichtung und Bereitstellung von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen insbesondere einer Hofkantine und hofzentralen Toilettenanlagen; Optimale Funktionsanpassung der Flächen und Räume für die Mieter durch die Gewährung hoher Selbstausbauanteile und Mitgestaltungsmöglichkeiten in allen Prozessen der Entwicklung sowohl des Gesamtbaukörpers als auch der einzelnen Gewerbeflächen; Die Vernetzung von handwerklichen, künstlerischen, gewerblichen und kulturellen Projekten; Gezielter Aufbau und kleinteiliger Angebotsstruktur auf dem Kunst- und Gewerbehof. Besondere Förderung von Angebot mit handwerklicher Ökologie, effektiver Reparatur und Gebrauchswertverlängerung, Recycling und kunsthandwerklicher, gestalterischer Produktion. Die im Viertel vorhandene spezifische Angebotsstruktur soll hier stabilisiert und weiterentwickelt werden. Die Verstärkung der stadttouristischen und allgemein touristischen Attraktivität des Feinkostgeländes und darüber hinaus des gesamten Viertels. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, soweit Proberäume für Musikgruppen und Bands sowie Marktflächen und entsprechend definierte Räume vermietet werden. Im übrigen ist die Überlassung von Miträumen an Nichtmitglieder nur in Ausnahmefällen zulässig. Sie darf weder der Satzung noch dem Genossenschaftszweck zuwiderlaufen. Will ein Mitglied seine Räume - ausgenommen Proberäume - im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eines sonstigen Zusammenschlusses nutzen, so müssen alle Teilhaber Mitglied der Genossenschaft werden. Sie haben sich zur Einhaltung der "Nutzungsbedingungen für Genossenschaftsräume" zu verpflichten.
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