Die Kommunalunternehmen Fuchstal mit Sitz in Fuchstal ist unter HRA 21281 im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen. Den Vorstand bildet Gerhard Schmid; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 8. Februar 2023.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 08.02.2023.
- Vertreter eingetragenGerhard SchmidHRA 21281
- Sitz eingetragenHRA 21281
- Firma eingetragenHRA 21281
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 21281
- Rechtsform eingetragenHRA 21281
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Augsburg
- Registernummer
- HRA 21281
- Tag der letzten Eintragung
- 08.02.20231 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Stadtentwicklung und Innenstadtbeleuchtung der Gemeinde Fuchstal. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Vorstand, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 08.02.2023.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Stadtentwicklung und Innenstadtbeleuchtung der Gemeinde Fuchstal. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Die für die Gemeinde geltenden Vorschriften über die Errichtung von und Beteilung an Unternehmen sind entsprechend anzuwenden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf seinen bestimmten Betrag begrenzt ist. Die zur Erfüllung der übertragenden Aufgaben notwendige Befugnisse gehen auf das Kommunalunternehmen über. Die Gesellschaft ist nur berechtigt, Geschäfte zu betreiben sowie Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen vorzunehmen, die im Rahmen der Bayerische Gemeindeordnung zulässig und geeignet sind, um die Zwecke der Gesellschaft unmittelbar und mittelbar zu fördern. Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, anstelle der Gemeinde Satzungen und, soweit das Landesrecht zu deren Erlass ermächtigt, Verordnungen für das übertragende Aufgabengebiet zu erlassen und zu vollziehen.
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