Knapp & Sillini Partnerschaftsgesellschaft Chirurg und Physiotherapeut
AktivAG Kiel · PR 126Die Knapp & Sillini Partnerschaftsgesellschaft Chirurg und Physiotherapeut ist unter PR 126 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Uwe Knapp und Jilani Sillini; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 23. Januar 2006.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 23.01.2006.
- Vertreter eingetragenJilani SilliniPR 126
- Firma eingetragenPR 126
- Vertreter eingetragenUwe KnappPR 126
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 126
- Rechtsform eingetragenPR 126
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kiel.
- Registergericht
- Amtsgericht Kiel
- Registernummer
- PR 126
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 23.01.20061 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Ausübung der Berufe unter Beachtung des für den jeweiligen Partner gültigen Berufs- rechts, insbesondere der nach den berufsrechtlichen Bestimmungen zulässigen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 23.01.2006.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Ausübung der Berufe unter Beachtung des für den jeweiligen Partner gültigen Berufs- rechts, insbesondere der nach den berufsrechtlichen Bestimmungen zulässigen Tätigkeiten. Die Partner- schaftsgesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, daß sich diese Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten und mit den einschlägigen Gesetzen und den jeweiligen Standesrichtlinien vereinbar sind.
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.