Die Harren & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater mit Sitz in Wassenberg ist unter PR 3547 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Birgit Anna HarrenTrachte und Birgit Anna Harren-Trachte; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 1. Februar 2016.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 01.02.2016.
- Vertreter gelöschtStefan FischerPR 3547
- Vertreter eingetragenHeinzJosef HarrenPR 3547
- Vertreter eingetragenBirgit Anna Harren-TrachtePR 3547
- Vertreter geändertStefan FischerPR 3547
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 3547
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 3547
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 01.02.20164 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Ausübung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater einschließlich aller nach der Wirtschaftsprüferordnung und dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Leistungen mit der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 01.02.2016.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Ausübung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater einschließlich aller nach der Wirtschaftsprüferordnung und dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Leistungen mit der Maßgabe, dass die Berufsausübung gegenüber dem einzelnen Mandanten allein Sache des jeweiligen Partners ist, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wird. Vorbehaltsaufgaben nimmt die Partnerschaft nicht wahr. Die Partnerschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen mit den Berufsgesetzen und Standesrichtlinien in Einklang stehen.
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