Die KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB mit Sitz in München ist unter PR 2129 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Tim Jakobs, Carl-Christian Kramer und Stephan Dr. Kolmann; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 8. Dezember 2020.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 08.12.2020.
- Vertreter eingetragenStephan Dr. KolmannPR 2129
- Sitz eingetragenMünchenPR 2129
- Firma eingetragenKJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbBPR 2129
- Rechtsform eingetragenPR 2129
- Vertreter eingetragenCarl-Christian KramerPR 2129
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 2129
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 08.12.20201 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs des Rechtsanwalts. IRd § 59 BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gemeinschaft…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 08.12.2020.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs des Rechtsanwalts. IRd § 59 BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gemeinschaft aufgenommen werden. Die Partnerschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte und Maßnahmen berechtigt, die diesem Partnerschaftszweck dienlich sind.
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