Die NEUWERK Partnerschaft von Rechtsanwält:innen mbB mit Sitz in Hamburg ist unter PR 1032 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Johannes Dr. Deiß, Sebastian Werner Naber, Claudia Dr. Jehle und 4 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 08.07.2026.
- Vertreter gelöschtMatthias Dr. PeukertPR 1032
- Firma eingetragenNEUWERK Partnerschaft von Rechtsanwält:innen mbBPR 1032
- Rechtsform eingetragenPR 1032
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1032
- Sitz eingetragenPR 1032
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- PR 1032
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 08.07.2026
- Gegenstand
- Gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Partner. Im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben (derzeit § 59a BRAO) können auch andere Berufsträger der wirtschaftsund…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Sieben Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 08.07.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Partner. Im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben (derzeit § 59a BRAO) können auch andere Berufsträger der wirtschaftsund rechtsberatenden Berufe in die Partnerschaft aufgenommen werden.
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