Ingenieurbüro Lais PartG mbB Beratende Ingenieure - Bauingenieure
AktivAG München · PR 1546Die Ingenieurbüro Lais PartG mbB Beratende Ingenieure - Bauingenieure mit Sitz in Mittelstetten, Landkreis Fürstenfeldbruck ist unter PR 1546 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Elisabeth Gerigk-Lais, Johann Lais und Johannes Lais; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 2. Februar 2017.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 02.02.2017.
- Vertreter eingetragenJohann LaisPR 1546
- Vertreter eingetragenElisabeth Gerigk-LaisPR 1546
- Sitz eingetragenPR 1546
- Vertreter eingetragenJohannes LaisPR 1546
- Rechtsform eingetragenPR 1546
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 1546
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 02.02.20173 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinschafltiche Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 5 und 6 BauKaG als Bauingenieure.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 02.02.2017.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschafltiche Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 5 und 6 BauKaG als Bauingenieure.
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