Burger Landschaftsarchitekten - Susanne Burger und Peter Kühn, Partnerschaft
AktivAG München · PR 829Die Burger Landschaftsarchitekten - Susanne Burger und Peter Kühn, Partnerschaft mit Sitz in München ist unter PR 829 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Susanne Burger und Peter Kühn; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 2. September 2008.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 02.09.2008.
- Unternehmensgegenstand eingetragenGemeinschaftliche Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 bis 3 und Abs. 6 BauKaG.PR 829
- Rechtsform eingetragenPR 829
- Firma eingetragenBurger LandschaftsarchitektenSusanne Burger und Peter Kühn, PartnerschaftPR 829
- Sitz eingetragenMünchenPR 829
- Vertretungsregelung eingetragenJeder Partner vertritt einzeln.PR 829
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 829
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 02.09.20081 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 bis 3 und Abs. 6 BauKaG.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 02.09.2008.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 bis 3 und Abs. 6 BauKaG.
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