Die IKARUS Finance GmbH mit Sitz in Seligenstadt und Geschäftsanschrift Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 36, 63500 Seligenstadt ist unter HRB 54392 im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 19. März 2021. Die Geschäftsführung liegt bei Leonardo Tenorio Baez; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 54392
- Sitz eingetragenHRB 54392
- Vertreter eingetragenLeonardo Tenorio BaezHRB 54392
- Rechtsform eingetragenHRB 54392
- Firma eingetragenHRB 54392
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Registernummer
- HRB 54392
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 36, 63500 SeligenstadtStand 27.01.2025
- Gründung
- 19.03.2021
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Leistungen i.S. d. §34c GewO: -Immobilienmakler für Grundstücke, Wohnräume und grundstücksgleiche Rechte i. S. d. §34c Abs. l Nr. l GewO; -den Abschluss von Darlehensverträgen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
14Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Leistungen i.S. d. §34c GewO: -Immobilienmakler für Grundstücke, Wohnräume und grundstücksgleiche Rechte i. S. d. §34c Abs. l Nr. l GewO; -den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz l Satz l, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen i.S.d. §34c Abs. l Nr. 2 GewO; -Bauträgertätigkeiten für eigene und fremde Rechnung i.S.d. § 34 c Abs. l Nr. 3 a GewO; -Bauberatertätigkeiten i.S.d. § 34 c Abs. l Nr. 3 b) GewO; -Wohnimmobilienverwaltung i.S. d. §34c Abs. l S. l Nr. 4 GewO; Sowie folgende Finanzanlagevermittlungsdienstleistungen i.S.d. §34 f GewO: -Vermittlungen von Anteilen an offenen Investmentvermögen i.S.d. § 34 f Abs. l. Nr. l GewO; -Vermittlungen von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen i.S. d. § 34 f Abs. l. Nr. 2 GewO; -Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen i.S. d. § 1 Abs. 2 Vermögensanlagegesetzes gemäß § 34 f Abs. l Nr. 3, soweit keine Wertpapiere oder Anteile an Investmentvermögen gemäß § 1 Abs. l Kapitalanlagegesetzbuch erfolgt. Die Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen umfasst lediglich Anteile an Beteiligungen, Anteile an Treuhandvermögen, Partriarisches Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechte, Namensverschreibungen und sonstige Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder vermögenswerten Barausgleich für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen. Ebenfalls hiervon umfasst ist die Vermittlung von Anlagen, die im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld oder handelsüblichen Edelmetallen gewähren; Sowie folgende Finanzanlagevermittlungsdienstleistungen i.S.d. § 34i, GewO; -Gewerbsmäßige Vermittlung zum Abschluss von Immobiliar-Verbraucher- Darlehensverträgen i.S.d. § 491 Abs. 3 BGB oder Finanzierungshilfen i.S.d. § 506 BGB, einschließlich der Beratung hierzu;
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