Die Hoffmann & Rosch Architekten PartGmbB mit Sitz in Siegburg ist unter PR 5122 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Marc Hoffmann und Stefan Rosch; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 5122
- Unternehmensgegenstand eingetragenDie gemeinsame Ausübung als Architekten nach § 1 Abs. 1, 5 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW). Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich Architektur.PR 5122
- Sitz eingetragenSiegburgPR 5122
- Vertreter eingetragenStefan RoschPR 5122
- Rechtsform eingetragenPR 5122
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 5122
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Ausübung als Architekten nach § 1 Abs. 1, 5 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW). Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Ausübung als Architekten nach § 1 Abs. 1, 5 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW). Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich Architektur.
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