Die Henningsen Landschaftsarchitekten PartGmbB mit Sitz in Berlin ist unter PR 1310 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Knut Honsell, Alexander Roscher und Eva Zerjatke; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 3. März 2026.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 03.03.2026.
- Sitz eingetragenPR 1310
- Vertreter gelöschtJens HenningsenPR 1310
- Vertreter eingetragenAlexander RoscherPR 1310
- Firma eingetragenPR 1310
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1310
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- PR 1310
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 03.03.20263 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Landschaftsarchitekten. Die Partnerschaft ist berech- tigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 03.03.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Landschaftsarchitekten. Die Partnerschaft ist berech- tigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zuge- lassen sind. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszu- üben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes für Architekten/Innenarchitekten/Land- schaftarchitekten/Stadtplaner geltenden und nach dem Berliner Architekten-und Baukammerge- setz (ABKG) zugelassen sind.
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