Die Hellwig Fritz Ansorge Steuerberater Partnerschaft mbB mit Sitz in Moers ist unter PR 3831 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Kathrin Verena Ansorge, Herbert Dipl.-Finanzwirt Fritz und Stephan Hellwig; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 8. Juli 2019.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 08.07.2019.
- Rechtsform eingetragenPR 3831
- Vertreter eingetragenHerbert Dipl.-Finanzwirt FritzPR 3831
- Vertreter eingetragenKathrin Verena AnsorgePR 3831
- Sitz eingetragenPR 3831
- Firma eingetragenPR 3831
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 3831
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 08.07.20192 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater. Die Partnerschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, soweit diese Maßnahmen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 08.07.2019.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater. Die Partnerschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, soweit diese Maßnahmen berufsrechtlich - insbesondere nach § 33 StBerG iVm. § 57 StBerG - zulässig sind.
Kontakt & Präsenz
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