Hebammenpraxis Harleshausen Lange, Bertram und Partner
AktivAG Frankfurt am Main · PR 1534Die Hebammenpraxis Harleshausen Lange, Bertram und Partner mit Sitz in Kassel ist unter PR 1534 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Denise Celine Bohne, Imke Burbaum, Katharina Butterweck und 14 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind 33 Eintragungen erfolgt, die letzte am 11. November 2024.
Letzte Registeränderungen
33 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 11.11.2024.
- Vertreter eingetragenMarie-Sophie WetzlingPR 1534
- Rechtsform eingetragenPR 1534
- Vertreter eingetragenFanny Laura GeckPR 1534
- Vertreter eingetragenLisa NethPR 1534
- Vertreter eingetragenImke BurbaumPR 1534
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 1534
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 11.11.202433 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinsame Ausübung einer Hebammenpraxis. Die Partnerschaftsgesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
17 × Partnerin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 11.11.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinsame Ausübung einer Hebammenpraxis. Die Partnerschaftsgesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, dass sich diese Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten.
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