Die HARMS + SCHUBERT | FREIE ARCHITEKTEN PartG mbB ist unter PR 349 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Susanne Drechsel, Kai-Uwe Harms und Cornelia Winter; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 10. Oktober 2024.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 10.10.2024.
- Vertreter eingetragenKai-Uwe HarmsPR 349
- Vertreter eingetragenCornelia WinterPR 349
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 349
- Vertreter eingetragenSusanne DrechselPR 349
- Firma eingetragenPR 349
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Dresden.
- Registergericht
- Amtsgericht Dresden
- Registernummer
- PR 349
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 10.10.20242 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die für die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 10.10.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die für die Berufsangehörigen als Architekten / Innenarchitekten / Landschaftsarchitekten / Stadtplaner geltenden Berufspflichten nach dem Sächsischen Architektengesetz (SächsArchG) werden von der Partnerschaft beachtet. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind. Partner kann nur sein, wer den gemäß in § 1 Abs. 2 PartGG aufgeführten Professionen entspricht.
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