Die gemeinnützige KIMW-Qualifizierungs GmbH mit Sitz in Lüdenscheid und Geschäftsanschrift Karolinenstraße 8, 58507 Lüdenscheid ist unter HRB 6392 im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn eingetragen. Das Stammkapital beträgt 100.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 6. November 2007. Die Geschäftsführung liegt bei Jörg Günther; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind acht Eintragungen erfolgt, die letzte am 1. Dezember 2025.
Letzte Registeränderungen
Acht Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 01.12.2025.
- Vertreter eingetragenJörg GüntherHRB 6392
- Vertreter gelöschtStefan SchmidtHRB 6392
- Firma eingetragenHRB 6392
- Vertreter gelöschtFrank MummeHRB 6392
- Stammkapital eingetragenHRB 6392
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn.
- Registergericht
- Amtsgericht Iserlohn
- Registernummer
- HRB 6392
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 100.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Karolinenstraße 8, 58507 LüdenscheidStand 01.12.2025
- Gründung
- 06.11.2007
- Tag der letzten Eintragung
- 01.12.20258 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Die gemeinnützige KIMW-Qualifizierungs GmbH mit Sitz in Lüdenscheid verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 01.12.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Schwestergesellschaften
2 · über Trägergesellschaft Kunststoff Institut Lüdenscheid e.V.Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Die gemeinnützige KIMW-Qualifizierungs GmbH mit Sitz in Lüdenscheid verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO, sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Der Zweck der Körperschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung lebenslangen Lernens von Jugendlichen und Erwachsenen und das Abhalten von eigenen Lehrveranstaltungen und Studiengängen auf dem Gebiet der Kunststofftechnik, ggf. auch in Zusammenarbeit mit staatlichen oder privaten Bildungsträgern. Ziel ist weiterhin, im Bereich der Kunststofftechnik gewonnene Erkenntnisse durch zusätzliche Lehrangebote zu vermitteln. (3) Die Körperschaft ist darüber hinaus Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO, indem sie Mittel für Fachhochschulen und Universitäten zur Durchführung deren wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und Studiengängen auf dem Gebiet der Kunststofftechnik beschafft. Die Förderung gemeinnütziger Zwecke der Fachhochschulen und Universitäten kann beispielsweise auch darin bestehen, dass die Körperschaft Mittel für die Einrichtung einer Stiftungsprofessur an einer Fachhochschule oder Universität auf dem Gebiet der Kunststofftechnik beschafft. (4) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Die Mittel der Körperschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten; § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung bleibt davon unberührt. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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