FSB Holding GmbH Steuerberatungsgesellschaft / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
AktivAG München · HRB 303945Die FSB Holding GmbH Steuerberatungsgesellschaft / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Wörthsee, Landkreis Starnberg und Geschäftsanschrift Taubenweg 1 b, 82237 Wörthsee ist unter HRB 303945 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €. Die Geschäftsführung liegt bei Kurt Brummer, Florian Brummer, Florian Brummer und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 31. Juli 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 31.07.2025.
- Vertreter eingetragenFlorian BrummerHRB 303945
- Vertreter eingetragenFlorian BrummerHRB 303945
- Firma eingetragenFirma geändert, nun: FSB Holding GmbH Steuerberatungsgesellschaft / WirtschaftsprüfungsgesellschaftHRB 303945
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand.HRB 303945
- Sitz eingetragenHRB 303945
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRB 303945
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Taubenweg 1 b, 82237 WörthseeStand 31.07.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 31.07.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft sind die für…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Vier Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 31.07.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO. Des Weiteren gehören zum Gegenstand der Gesellschaft die Beteiligung an an deren Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer sind ihr nicht gestattet. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der auf ihren Gegenstand anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend auch: anzuwendende Berufsrechte) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Gesellschaft hat an ihrem Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben der anzuwendenden Berufsrechte sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. Des Weiteren muss mindestens ein Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer ist, seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft haben (~ 28 Abs. 1 Satz 4 WPO). Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG und Zweigniederlassungen im Sinne von § 3 Abs. 3 WPO errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach den anzuwendenden Berufsrechten erfüllt sind.
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.