KD Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
AktivAG Flensburg · HRB 17152Die KD Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Flensburg und Geschäftsanschrift c/o burgenta GmbH StBG / WPG, Am Fördeufer 1 b, 24944 Flensburg, Deutschland ist unter HRB 17152 im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 8. Juli 2024. Die Geschäftsführung liegt bei Kevin Dietz; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Juli 2024.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.07.2024.
- Stammkapital eingetragenHRB 17152
- Rechtsform eingetragenHRB 17152
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 17152
- Vertreter eingetragenKevin DietzHRB 17152
- Firma eingetragenHRB 17152
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Flensburg
- Registernummer
- HRB 17152
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- c/o burgenta GmbH StBG / WPG, Am Fördeufer 1 b, 24944 Flensburg, DeutschlandStand 29.07.2024
- Gründung
- 08.07.2024
- Tag der letzten Eintragung
- 29.07.20241 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Gesellschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten. Weiterer Gegenstand der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.07.2024.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Beteiligungen und Töchter
1Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, eines liegt für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Gesellschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Ver- bindung mit § 43 a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Darüber hinaus alle weiteren Tätigkeiten, die nach den einschlägigen Berufsgesetzen der steuerberatenden und wirtschaftsprü- fenden Berufe zulässig sind. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachli- chen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkei- ten nach Berufsrecht der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sind ihr nicht gestattet. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der auf ihren Gegenstand nach Abs. 1 anzuwendenden Berufsrech- te (nachfolgend auch: anzuwendende Berufsrechte) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr augeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchti- gen. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben der anzuwendenden Berufsrechte sind zu erfüllen; inbesondere hat zumindest ein geschäfts- führender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nah- bereich tätig zu sein. Des Weiteren muss mindestens ein Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer ist, seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft haben (§ 28 Abs. 1 Satz 4 WPO). Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG und Zweig- niederlassungen im Sinne von § 3 Abs. 3 WPO errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Vor- aussetzungen nach den anzuwendenden Berufsrechten erfüllt sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu erwerben.
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