Förderstiftung Dietrich von Dobeneck gGmbH

AktivAG Traunstein · HRB 31245
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Die Förderstiftung Dietrich von Dobeneck gGmbH mit Sitz in Grabenstätt und Geschäftsanschrift c/o Richard Kraft, Aberg 5, 83355 Grabenstätt ist unter HRB 31245 im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 12. Juli 2022. Die Geschäftsführung liegt bei Otto Huber und Richard Kraft; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 2. September 2022.

Letzte Registeränderungen

Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 02.09.2022.

  • Stammkapital eingetragen
    HRB 31245
  • Vertreter eingetragen
    Richard Kraft
    HRB 31245
  • Rechtsform eingetragen
    HRB 31245
  • Vertreter eingetragen
    Otto Huber
    HRB 31245
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    HRB 31245

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein.

Registergericht
Amtsgericht Traunstein
Registernummer
HRB 31245
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
25.000,00 €
Geschäftsanschrift
c/o Richard Kraft, Aberg 5, 83355 GrabenstättStand 02.09.2022
Gründung
12.07.2022
Tag der letzten Eintragung
02.09.20221 Eintragung bisher
Gegenstand
(1) Die "Förderstiftung Dietrich von Dobeneck gGmbH" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der…
Branchenklassifikation
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Vertretung

Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 02.09.2022.

Geschäftsführer · Traunstein · Jahrgang 1940
seit 02.09.2022
Geschäftsführer · Grabenstätt · Jahrgang 1943
seit 02.09.2022

Kontrollstruktur

Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.

Natürliche PersonGesellschaftOhne RegisterDatenlücke
100 %Förderstiftung Dietrich von Dobeneck gGmbHHRB 31245 · dieses UnternehmenFörderverein Alt-Traunstein e.V.VR 460 · AG Traunstein

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

1
Geschäftsführer · Kraft Verwaltungs-GmbH
seit 2023

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 12.07.2022, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · für diese Gesellschaft nicht vorhanden, Gründung 2022
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
Eingereicht 02.09.2022 · PDF
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

(1) Die "Förderstiftung Dietrich von Dobeneck gGmbH" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der gGmbH ist die Förderung der Heimatpflege - dieser wird verwirklicht durch öffentliche und gemeinnützig anerkannte Maßnahmen zur Wiedererrichtung, Erneuerung, Sanierung und Erhaltung historischer Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen in der Stadt Traunstein. Die gGmbH verwaltet das Vermächtnis von Dietrich von Dobeneck. (2) Die gGmbH ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Die Mittel der gGmbH dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mittel der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Die Zuwendung erfolgt ausschließlich an den und zum Zweck der Erfüllung der gemeinnützigen Ziele "Förderverein Alt Traunstein e.V.". Ausschließlicher Verwendungszweck der Zuwendung an den Verein gemäß § 2 seiner Satzung. Mittels der Zuwendungen der gGmbH fördert der "Förderverein Alt Traunstein e.V." öffentlich und gemeinnützig Maßnahmen zur Wiedererrichtung, Erneuerung, Sanierung und Erhaltung historischer Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen in der Stadt Traunstein. Dabei kann der Verein diese Zwecke nicht nur fördern, sondern auch selbst ausführen oder in Verbindung mit geeigneten Dritten ausführen lassen. Die gGmbH kann darüber hinaus den "Förderverein Alt Traunstein e.V." in folgenden Maßnahmen auch durch finanzielle Zuwendungen oder Dienstleistungen unterstützen: a) Stärkung des Bewusstseins der Bevölkerung für die Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung des historischen Stadtbildes. b) Einflussnahme auf Maßnahmen der Stadt und gemeinnütziger Institutionen, die dem Vereinszweck entsprechen. c) Sammlung von Beiträgen und Spenden als Finanzierungshilfen bei Maßnahmen der Stadt und gemeinnütziger Institutionen, die dem Vereinszweck entsprechen. Mittel aus dem Stiftungsvermögen sind vom "Förderverein Alt-Traunstein e.V." projektbezogen zu beantragen. Den Antrag stellt der Vorstand nachdem ein Gremium, bestehend aus den vier Mitglieder des Vorstandes und den Mitgliedern des Beirats mit Zweidrittelmehrheit ihr Einverständnis gegeben haben. Sollte es darüber hinaus notwendig sein für ein größeres Projekt Teile des Aktienpakets zu verkaufen, so ist für diese Maßnahme das einstimmige Votum des o.g. Gremiums erforderlich, d.h. nicht nur die vier Mitglieder des Vorstands sondern auch alle Mitglieder des Beirats müssen damit einverstanden sein. Die Förderung von Maßnahmen privater Personen und nicht gemeinnütziger Institutionen sind auch dann ausgeschlossen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die dem Vereinszweck des "Förderverein Alt Traunstein e.V." gleichgerichtet oder ähnlich sind. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der gGmbH fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Zur Finanzierung von Maßnahmen, die für den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der gGmbH erforderlich sind, kann sie angemessen Mittel aus dem Stiftungsvermögen einsetzen, sofern diese dem Gesellschaftszweck entsprechen. Abruf vom 24.02.2025 01:51 Handelsregister B des Amtsgerichts Traunstein Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 31245 Seite 2 von 2 (5) Die Gesellschafter der gGmbH erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Gesellschaftsvermögen. Alle Mitarbeiter der gGmbH sind ehrenamtlich tätig. Die gGmbH löst sich auf, wenn der satzungsgemäße Gesellschaftszweck - vorstehend Absatz 3 - entfällt. Verwendet der "Förderverein Alt Traunstein e.V." die Mittel nicht satzungsentsprechend oder ändert er den § 2 seiner Satzung "Zweck des Vereins" und gefährdet dadurch die Gemeinnützigkeit, beendet die gGmbH die Zuwendungen an den Verein. In diesem Fall ist der Geschäftszweck der gGmbH hinfällig und sie löst sich auf. Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaften geleisteten Sachwerte übersteigt, an die Stiftung Heimathaus, welche es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

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