Die Wirtschaftlicher Verband gemeinnützige GmbH mit Sitz in Rosenheim und Geschäftsanschrift Kaiserstr. 27, 83022 Rosenheim ist unter HRB 33471 im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 15. Oktober 2024. Die Geschäftsführung liegt bei Reinhold Frey und Sabrina Obermoser; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 19. November 2024.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 19.11.2024.
- Stammkapital eingetragenHRB 33471
- Firma eingetragenHRB 33471
- Rechtsform eingetragenHRB 33471
- Vertreter eingetragenReinhold FreyHRB 33471
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 33471
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein.
- Registergericht
- Amtsgericht Traunstein
- Registernummer
- HRB 33471
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Kaiserstr. 27, 83022 RosenheimStand 19.11.2024
- Gründung
- 15.10.2024
- Tag der letzten Eintragung
- 19.11.20241 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 19.11.2024.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung sozialer, kultureller, gesellschaftlicher und infrastrukturelle Belange der Bewohner der Stadt und des Landkreises Rosenheim im Sinne von § 52 Abs. 2-4, 5, 22, 23 und 25 der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den angegebenen gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft zu fördern. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Die Förderung von: - Kunst und Kultur, - traditionellem Brauchtum einschließlich der Fastnacht und des Faschings, - Wissenschaft und Forschung, - Jugend und Altenhilfe - Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie der Unfallverhütung - Internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigungsgedanken - Sport - Heimatpflege, Heimatkunde und Ortsverschönerungen - Bürgerschaftlichen Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter (Mitglieder) erhalten keine Zuwendungen und Gewinnanteile aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen also keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft (Körperschaft) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück, sowie in dieser Satzung nicht vollständig ausgeschlossen. Es darf keine Person duch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann auch andere, ebenfalls steuerbegünstigten Gesellschaftern, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stelle mit den Mitteln Maßnahmen nach Maßgabe der Zwecke dieser Gesellschaft fördern. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft zugunsten der Begünstigten wird ausgeschlossen. Vermögensumschichtungen sind zulässig - auch hinsichtlich Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen. Abruf vom 18.02.2025 13:51 Handelsregister B des Amtsgerichts Traunstein Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 33471 Seite 2 von 2 Rücklagen dürfen nur in den Grenzen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen gebildet werden. Die Tätigkeit der Gesellschaftsorgane ist grundsätzlich ehrenamtlich es sei denn der erforderliche Arbeitsanfall erfordert die Beschäftigung einer beruflich tätigen Geschäftsführung. Auslagen werden ersetzt. Für den Sach- und Zeitaufwand der Mitglieder der Geschäftsführung erhalten diese eine angemessene Pauschale, die das gemeinnützigkeitsrechtlich Angemessene nicht überschreiten darf. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft je zur Hälfte an die Sparkassenstiftung Zukunft für die Stadt Rosenheim und die Sparkassenstiftung Zukunft für den Landkreis Rosenheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
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