Die FK Architekten Feldschnieders + Kamprolf PartGmbB mit Sitz in Bremen ist unter PR 433 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Stefan Feldschnieders und Jan Kamprolf; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 26. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 26.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 433
- Rechtsform eingetragenPR 433
- Firma eingetragenPR 433
- Vertreter eingetragenJan KamprolfPR 433
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 433
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bremen.
- Registergericht
- Amtsgericht Bremen
- Registernummer
- PR 433
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 26.01.20253 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Architekten. Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 26.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Architekten. Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten und Stadtpla- ner zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung sowie die Erbringung von Leistun- gen nach der HOAI. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern.
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